Brandschutzhelfer*innen
Präventive Maßnahmen in einem Betrieb ist der beste Schutz. Bevor es zu einem Schadensfall kommt muss eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen bereits gescheitert sein. In Betrieben, die einer Berufsgenossenschaft angehören, muss eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Deren Aufgabe ist es, vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen, im Brandfall richtig zu handeln und ein Bekämpfen des Entstehungsbrandes durch das Bedienen der verschiedenen brandschutztechnischen Einrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Brandschutztüren u. -tore etc.) durchzuführen. Die Art des Betriebes spielt hier eine entscheidende Rolle ob Kindergarten, Pflegeeinrichtung, Krankenhaus, Verkaufsstätte oder Handwerksbetrieb, die Lehrinhalte sind auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst.
Bei den meisten Betrieben reicht es, wenn 5% der anwesenden Arbeitnehmer*innen im Brandschutz ausgebildet sind. Bei Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder großer Anzahl von gefährdeten Personen ist die Anzahl der Brandschutzhelfer*innen entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften finden Sie Im Arbeitsschutzgesetz §10, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.2) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV 205-023).

 


Brandschutz-Unterweisung  nach ASR 2.2 und DGUV 205-023
Das Ziel einer brandschutztechnischen Unterweisung ist es, einmal jährlich alle Mitarbeiter-/innen über das Verhalten im Gefahrenfall, das Alarmieren der Rettungskräfte, über die brandschutztechnischen Einrichtungen und die Flucht- und Rettungswegsituation des betreffenden Objektes zu informieren.

Zeitansatz: ca. 45 min
Teilnehmer:  nach Absprache
Kosten:  je Inhouse-Schulung für bis zu 50 Teilnehmer ab 198 € zzgl. 19% USt.
  
  • Brandschutzschulung1
  • Brandschutzschulung2
  • Brandschutzschulung3

 
Brandschutzhelfer*innen-Ausbildung  nach ASR 2.2 und DGUV 205-023
Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeiter, die mit der Aufgabe als Brandschutzhelfer vertraut werden sollen. Es sollten mind. 5% der Belegschaft eines Betriebes als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Der Inhalt dieser Schulung richtet sich nach den Vorgaben der ASR 2.2 und DGUV 205-023 Abs. 2. Die Ausbildung gestaltet sich aus einem Vortrag, einer betrieblichen Besichtigung und Einweisung in die brandschutztechnischen Einrichtungen sowie einem Feuerlöscher-Training. Betriebsinterne Konzepte und Brandschutzordnungen werden, sofern vorhanden, individuell in die Präsentationen eingearbeitet.

Zeitansatz: ca. 5 x 60 min
Teilnehmer: bis max. 15 Teilnehmer
Komplettpreis für 15 Teilnehmer incl. Feuerlöscher- Training:  589 € zzgl. 19% USt. jeder weitere Teilnehmer 79€

 

Ihre Örtlichkeiten
Wir benötigen für unsere Veranstaltung in Ihrem Hause einen Schulungsraum, der für die entsprechende Teilnehmerzahl ausgelegt und ggf. mit einem Beamer ausgestattet ist (Beamer u. Leinwand kann gestellt werden). Im Außenbereich wird für den Brandsimulator eine befestigte Freifläche von ca. 10 x 10 m benötigt. Wir benötigen zwei Parkplätze für unser Ausbildungs-Fahrzeug. 

Warum sie Brandschutzhelfer benötigen, finden Sie zum Nachlesen im Menüpunkt „Informationen“.